Die Einschreibung in die Bibliothek Götzis erfolgt persönlich unter Vorlage eines Lichtbild­ausweises und eines Adressennachweises. Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift die Leserordnung der Bibliothek an und erhält eine Jahreskarte gegen Entrichtung der Gebühr.

Der Leserausweis (Jahreskarte) gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist nicht übertragbar; der Verlust ist unverzüglich zu melden. Kinder unter 14 Jahren haben die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei mit amtlichen Nachweis sofort bekannt zugeben. Die Bibliothek arbeitet EDV-unterstützt und verpflichtet sich daher zum gesetzlich vorge­schriebenen Datenschutz.