Gegen Vorlage der gültigen Jahreskarte kennen Bücher, Zeitschriften und andere vor­handene Medien zur persönlichen Verwendung ausgeliehen werden. Der/die Leser:in ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Entlehnt werden können bis zu 20 Medien.

Die Entlehndauer beträgt bei

  • Büchern, Hörbücher, Spiele vier Wochen,
  • Zeitschriften, CD-ROMs zwei Wochen,
  • DVDs eine Woche.

Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Büchern/Medien innerhalb der Rückgabefrist möglich:

Die Verzugsgebühren betragen €0,20 pro Medium pro Tag.

Der/die Entlehner:in verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. un­brauchbar gewordene Medien zu ersetzen.

Mit dem Entlehnen der Medien wird auch die Verantwortung bezüglich der Einhaltung des Urheberrechtsschutzes übernommen. Dieser verbietet das Kopieren und Weiterver­leihen der Medien.
Bei Medien in Hüllen ist eine Kontrolle der Medien auf ihre Vollständigkeit vor der Aus­leihe ratsam. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden und die fehlen­den Teile werden angelastet.
Wir bitten Sie, keine Reparaturen an Büchern selber vorzunehmen. Dies wird von uns mit speziellen Hilfsmitteln gemacht.

Vormerk- und Reservierungsservice

Sie können jedes ausgeliehene Medium vormerken. Sobald das vorgemerkte Medium zurückgegeben wurde, erhalten Sie eine Verständigung über dessen Eintreffen und eine garantierte Reservierungsdauer von sieben Tagen.